Ablauf
Hier erhalten Sie Informationen dazu, wie ein Bußgeldverfahren abläuft: Nachdem wir für Sie einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt haben, benötigt die Behörde in der Regel vier bis sechs Wochen, um die Dokumente zu verschicken. In einigen Fällen trifft die Akte auch gleichzeitig mit dem Bußgeldbescheid ein.
Nachdem wir die Vorwürfe geprüft haben, nehmen wir gegenüber der Behörde dazu Stellung. Bereits daraufhin kann es sein, dass die Behörde das Verfahren gegen Sie einstellt. Erlässt sie dennoch einen Bußgeldbescheid gegen Sie, legen wir dagegen Einspruch ein. Auch danach kommt es vor, dass die Behörde das Verfahren gegen Sie einstellt.
Erhält die Behörde den Bußgeldbescheid aufrecht, leitet sie die Akte an das zuständige Gericht weiter. Dieses kann das Verfahren ebenfalls einstellen. Falls nicht, lädt es zu einem Verhandlungstermin ein, um die Einwände des Rechtsanwalts zu prüfen.
Laut einer Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) sind mehr als vier von fünf Bußgeldverfahren mangelhaft! Deshalb bestehen auch vor Gericht gute Chancen auf einen positiven Ausgang des Verfahrens.