Einspruch!
Hilfe für Nicht-Rechtsschutzversicherte

Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann füllen Sie das folgende Formular so bald wie möglich aus. Beachten Sie bitte: Bei einem Bußgeldbescheid ist ein Einspruch nur innerhalb von zwei Wochen möglich. Falls Sie nachweisen können, dass Sie in dieser Zeit abwesend waren, kontaktieren Sie uns am besten unverzüglich. In diesem Fall stellen wir für Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, bieten wir Ihnen verschiedene Pakete an. Auf diese Weise können Sie wählen, wie intensiv wir Sie unterstützen sollen:

In beiden Pauschalen sind die Kosten für Kopien, die Aktenversendung und den Versand bereits enthalten. Sollten Sie im nachfolgenden Verfahren eine Verteidigung durch die Kanzlei Stolle wünschen, so können Sie jederzeit gerne auf uns zukommen.