Einspruch!
Hilfe für Nicht-Rechtsschutzversicherte
Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann füllen Sie das folgende Formular so bald wie möglich aus. Beachten Sie bitte: Bei einem Bußgeldbescheid ist ein Einspruch nur innerhalb von zwei Wochen möglich. Falls Sie nachweisen können, dass Sie in dieser Zeit abwesend waren, kontaktieren Sie uns am besten unverzüglich. In diesem Fall stellen wir für Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, bieten wir Ihnen verschiedene Pakete an. Auf diese Weise können Sie wählen, wie intensiv wir Sie unterstützen sollen:
- Paket A: Wir beantragen für Sie Akteneinsicht
Aus der Bußgeldakte geht hervor, was Ihnen genau vorgeworfen wird. Diese Akte wird grundsätzlich nur einem Rechtsanwalt übersandt. Bei unserem Paket A schreiben wir für Sie die zuständige Bußgeldbehörde an, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen und die Akte anzufordern. Sobald das Dokument bei uns eingetroffen ist, erhalten Sie eine Kopie per Post; Fax oder per Email und haben die Möglichkeit, sich gegen die erhobenen Vorwürfe selbst zu verteidigen.
Kosten: 65,00 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Paket B: Wir geben Ihnen Tipps für eine erfolgversprechende Verteidigung
Auch hier legen wir für Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Sie erhalten aber nicht nur die Kopie Ihrer Bußgeldakte, sondern wir lassen Ihnen außerdem eine rechtliche Analyse zukommen. Darin finden Sie wichtige Hinweise, wie Sie sich am besten verteidigen. Auf diese Weise erhöhen Sie Ihre Chancen, sich erfolgreich gegen den Bescheid zu wehren.
Kosten: 165,00 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer
In beiden Pauschalen sind die Kosten für Kopien, die Aktenversendung und den Versand bereits enthalten. Sollten Sie im nachfolgenden Verfahren eine Verteidigung durch die Kanzlei Stolle wünschen, so können Sie jederzeit gerne auf uns zukommen.